Zoll stoppt tausende illegale Feuerwerkskörper
- KHA
- vor 15 Minuten
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Illegale Pyrotechnik ist ein ernstes Sicherheitsrisiko. Die aktuellen Aufgriffe des Zollamts Österreich zeigen, wie groß die Gefahr tatsächlich ist. Im Dezember 2025 wurden 4.714 pyrotechnische Gegenstände wie beispielsweise Raketen, Böller, Kracher, Feuerwerksbatterien, Fontänen oder Vulkane sichergestellt. Diese wurden illegal eingeführt, gelagert und weitergegeben.

Den Großteil der sichergestellten Gegenstände machten pyrotechnische Erzeugnisse ohne Kennzeichnung aus. Insgesamt wurden 3.111 Stück solcher Produkte beschlagnahmt. Gerade bei nicht gekennzeichneter Pyrotechnik ist das Gefahrenpotenzial besonders hoch, da weder Sicherheitsstandards und Herkunft noch die zulässige Verwendung nachvollziehbar sind. Für Konsumentinnen und Konsumenten besteht hier ein erhöhtes Risiko für schwere Verletzungen.
Es wurden zudem 619 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sichergestellt. Diese Kategorie umfasst Feuerwerkskörper mittlerer Gefahr, die ausschließlich für die Verwendung in weiten und offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind und deren Lärmpegel die menschliche Gesundheit nicht gefährden darf.
Besonders sicherheitsrelevant sind die 320 sichergestellten Feuerwerkskörper der Kategorie F4, die eine große Gefahr darstellen und ausschließlich von Personen mit entsprechenden Fachkenntnissen verwendet werden dürfen. Die missbräuchliche Verwendung solcher Gegenstände kann gravierende Folgen für Personen und Sachwerte haben. Es reicht ein Moment der Unachtsamkeit, um schwere Verletzungen oder Brände zu verursachen.
Auch Feuerwerkskörper geringerer Kategorien waren Teil der Aufgriffe. So wurden 516 Stück der Kategorie F2 festgestellt, die zwar als pyrotechnische Gegenstände mit geringer Gefahr und geringem Lärmpegel gelten, jedoch nur in abgegrenzten Bereichen im Freien verwendet werden dürfen. Zusätzlich wurden 110 sonstige pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sichergestellt, bei denen von einer geringen Gefahr ausgegangen wird. Weitere 38 Gegenstände entfielen auf die Kategorie T1, also pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen und in Theatern, die ebenfalls als Produkte mit geringer Gefahr eingestuft sind.
Der Kauf und die Verwendung illegaler Pyrotechnik setzen nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch unbeteiligte Dritte einer realen Gefahr aus. Illegale Feuerwerkskörper unterliegen keiner Sicherheitsprüfung, keiner Alterskontrolle und keinen klaren Gebrauchsvorschriften. Wer solche Produkte erwirbt oder verwendet, riskiert schwere Unfälle und empfindliche rechtliche Konsequenzen. Die kür-Redaktion empfiehlt, aus gesundheitlichen Gründen und aus Rücksicht auf Mitmenschen, Tiere und Umwelt, generell auf Pyrotechnik zu Silvester zu verzichten.
