Seit wann tragen Füchse Warnwesten?
- k2
- 14. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Nachdem ein Border Collie von einem Jäger totgeschossen wurde, fordert der Verein „Tierschutz Austria“ ein Ende von Haustierabschüssen. Das vorliegende Rechtsgutachten belegt eine Verfassungswidrigkeit.

Seit Ende Dezember herrschen in Pettenbach (OÖ) Entsetzen und Wut. Ein 84-jähriger Jäger erschoss den Border Collie namens Cooper auf einem Forstweg und das, obwohl der Hund ein neonfarbenes Brustgeschirr trug und nur wenige Meter vor seinem Halter spazierte. Der Schütze behauptet, er habe den Hund mit einem Fuchs verwechselt.
„Seit wann tragen Füchse Warnwesten?“, fragt Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht, von Tierschutz Austria. „Wenn ein gut gekennzeichneter Familienhund bei Tageslicht in unmittelbarer Nähe seines Halters mit einem Fuchs verwechselt wird, müssen wohl auch Menschen um ihr Leben fürchten. So oder so muss Coopers Tod Konsequenzen haben.“
Rechtlich & ethisch nicht vertretbar
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Frau Prof. Erika Wagner belegt, dass der Abschuss von Haustieren verfassungswidrig ist, da er unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Eigentum eingreift. Die derzeit geltenden Abschussregelungen sind nicht mehr zeitgemäß; sie stammen aus einer Zeit, in der herrenlose Hunde als Bedrohung wahrgenommen wurden. Heute hingegen sind Haustiere fester Bestandteil von Familien und die Mensch-Tier-Beziehung hat sich enorm gewandelt.
Die Tötung von Haustieren stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht, in familiäre Bindungen und in den Tierschutz dar. Auch dass Jagdhunde ausgenommen sind, ist, laut Wagner, eine rechtlich schwer haltbare Ungleichbehandlung.
Haustierabschuss auf 98 % der Landesfläche legal
Tatsächlich ist der Haustierabschuss in allen Jagdgebieten erlaubt. Das betrifft rund 98 % der Staatsfläche Österreichs. Dabei greifen, je nach Bundesland, unterschiedliche Regelungen. In Niederösterreich ist der Abschuss unter bestimmten Bedingungen sogar verpflichtend. In Oberösterreich und Tirol dürfen Haustiere dezidiert auch nach Fang in Lebendfallen erschossen werden. In der Steiermark ist es saisonabhängig: Im Frühling und Sommer reicht "Wild jagend" im Freilauf, zwischen 15. September und 15. März muss eine „konkrete Gefährdung“ gegeben sein.
Jagdgesetze benachteiligen Haustiere
Die unterschiedlichen Jagdgesetze einzelner Bundesländer erlauben Jägern, jeden Hund zu töten, der außerhalb des Einwirkungsbereiches seines Halters oder wildernd angetroffen wird. Bei Cooper traf nichts davon zu.
„Seitens der Jagdgesetze wird diese Abschusslegitimation von Hunden und Katzen mit dem Schutz von jagdbaren Wildtieren, dem sogenannte ‚Jagdschutz‘, begründet. … Jagdbare Wildtiere sollen dadurch den Jägerinnen und Jägern zum Abschuss vorbehalten bleiben“, so Lehner.
Tierhalter erhalten übrigens keine finanzielle Entschädigung, wenn ihr Haustier abgeschossen wird, doch darum geht es in der Debatte gar nicht. Haustiere sind Familienmitglieder und sollen auch als solche gewürdigt werden. Der unnötige Tod und Verlust eines Haustiers, wie im Fall von Cooper, ist für jeden Tierhalter unerträglich.
Die 2025 beschlossene Novelle des Waffengesetzes greift laut Tierschutz Austria ebenfalls zu kurz, da Inhaber von Jagdkarten kein psychologisches Gutachten vorlegen müssen. Tierschutz Austria fordert daher eine umfassende Reform, die den Abschuss von Haustieren in ganz Österreich explizit verbietet. Zudem werden ein psychologischer Eignungstest für Jägerinnen und Jäger sowie ein sofortiger Entzug der Jagdkarte bei Verstößen gegen den Tierschutz gefordert.
„Jeder erschossene Hund, jede getötete Katze ist ein Opfer von politischen Versäumnissen. Der Fall Cooper zeigt: Es braucht endlich ein generelles Verbot des Haustierabschusses“, betont Lehner.



